Staatsbürgerschaft Nachweis
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nur persönlich (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter) gestellt werden. Voraussetzung ist, dass jene Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll, den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Reichenau hat. Der /Die Antragsteller/in hat sich mit einem Lichtbildauweis zu legitimieren.
Grundsätzlich wären folgende Unterlagen notwendig:
bei ehelich geborenen bzw. legitimierten Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
bei unehelich geborenen Kindern:
- Geurtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Neuausstellung aufgrund einer Namesnänderung infolge Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- Heiratssurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis - lautend auf den bisherigen Familiennamen
- evtl. auch Heiratsurkunden der früheren Ehen
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Kosten: € 39,30 (Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe)
- Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden) müssen zusätzlich vergebührt werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Auskünfte sind. Bei Bedarf kann es vorkommen, dass zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangt werden müssen.
Bei Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises aus anderen Gründen (z.B. Verlust des Staatsbürgerschaftsnachweises, Namensänderung infolge Wiederannahme eines früheren Familiennamens .........) wäre eine persönliche Vorsprache bzw. telefonische Anfrage bezüglich der erforderlichen Unterlagen zu empfehlen.



