WVA Gebühren Turracherhöhe

V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 23. November 2001, Zahl 8502/2001, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden. Gemäß §§ 23 und 24 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 78/2001 wird verordnet:

§1
Ausschreibung

Für die Benützung und Bereitstellung der Gemeindewasserversorgungsanlage Turracherhöhe wird eine Wasserbe-zugsgebühr ausgeschrieben. Die Wasserbezugsgebühr wird als Benützungsgebühr ausgeschrieben.

§2
Gegenstand der Abgabe

Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Benützungsgebühr zu entrichten.

§3
Benützungsgebühr

( 1) Die Benützungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme ist aufgrund des tatsächlichen Wasserverbrauches mittels eines Wasserzählers zu  ermitteln.

(2) die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.

(3) Der Gebührensatz beträgt Euro 0,75.

§4
Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung der Benützungsgebühr ist der Eigentümer des an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschloss-enen Grundstückes verpflichtet. Bei Vermietung oder Verpachtung des gesamten an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstückes an einen Bestandnehmer ist dieser zur Entrichtung der Benützungsgebühr verpflichtet.

§5
Festsetzung der Abgabe

Die Benützungsgebühr ist  jährlich mittels Abgabenbescheid festzusetzen. Vierteljährlich sind anteilige Vorauszahlungen aufgrund der Abgabenfestsetzung des vorangegangenen Jahres zu leisten.


§6
Wirksamkeit

(1) Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Wirksamkeitsbeginn  dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 04.07.1986, Zahl 8102/1986 i.d.dzt. Fassung, außer Kraft.

  • kleine Schriftgröße
  • mittlere Schriftgröße
  • große Schriftgröße

Suche


Parteienverkehr

Montag - Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Mein Urlaub


Tourismusbüro Turracher Höhe

Telefon: +43 4275 - 83920

Tourismusbüro Falkert
Telefon: +43 4275 - 72220

Tourismusbüro Reichenau

Telefon: +43 4275 - 2180

Veranstaltungen

Reichenauer Jahrmarkt
am: 05.09.2010
Ort: Ebene Reichenau

2. Kornock Sonntag
am: 05.09.2010
Ort: Hotel Kornock/Turracher Höhe