Wasserbezugsgebühren Reichenau - Patergassen

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom 27.09.2010, Zahl 8500/2010, mit der die Verordnung, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden, geändert wird.

 

Gemäß §§ 23 und 24 des Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 42/2010  i.d.dzt. Fassung wird verordnet:

 

Artikel I

 

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Reichenau vom  23.11.2001, Zahl 8500/2001, in der Fassung vom 11.12.1998, mit der für die Wasserversorgungsanlage Ebene Reichenau – Patergassen Wassergebühren  ausgeschrieben werden, wird wie folgt geändert:

 

Der § 3 Abs. 3 hat zu lauten:  Der Gebührensatz beträgt € 0,75

 

Artikel II

 

Diese Verordnung tritt am 01.10.2010 in Kraft.

 

 

Der Bürgermeister:

Karl Lessiak e.h.

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am: 02.06.2013
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